TH ENERGIEBERATUNG

Seit dem 2014 ist nach der damaligen Energieeinspar verordnung bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ein Energieausweis erforderlich. Zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen sind möglich :

1. Bedarfsenergieausweis

Hier wird der zu er wartende Energiebedarf des Gebäudes berechnet, zusätzlich kann der Energieverbrauch der letzten drei Jahre erfasst werden. Es Besteht die Möglichkeit gezielte Sanierungsvorschläge mit einem Ergebnis zur zu erwartenden Verbesserung des Gebäudes zu erstellen.

  • Für Wohngebäude bei denen der Bauantrag vor dem 31.10.1977 gestellt und nicht durch Sanierungsmaßnahmen auf das Niveau der von da an geltenden 1. Wärmeschutzverordnung gebracht wurden.
  • Bei Gebäuden bei denen der Verbrauch nicht nachgewiesen werden kann.

2. Verbrauchsausweis

Hier wird anhand von Verbrauchswerten der letzten drei Jahre ein Durchschnittswert ermittelt.

  • Für Wohngebäude bei denen der Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde.
  • Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen
  • Für Nicht-Wohngebäude (hier wird zusätzlich der Stromverbrauch des Gebäudes berücksichtigt)

Welcher Energieausweis bei Ihrer Immobilie möglich ist oder am besten zu Ihrem Verwendungszweck passt, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch, rufen Sie mich an.

Energieberatung Thomas Hauber